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   BPatG, 10.07.2007 - 3 Ni 38/05 (EU)   

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BPatG, 10.07.2007 - 3 Ni 38/05 (EU) (https://dejure.org/2007,31278)
BPatG, Entscheidung vom 10.07.2007 - 3 Ni 38/05 (EU) (https://dejure.org/2007,31278)
BPatG, Entscheidung vom 10. Juli 2007 - 3 Ni 38/05 (EU) (https://dejure.org/2007,31278)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 14.09.2004 - X ZR 149/01

    "Elektronisches Modul"; Nachträgliche Einbeziehung eines zunächst nicht

    Auszug aus BPatG, 10.07.2007 - 3 Ni 38/05
    Ebenso stellt der danach lediglich einschränkend geänderte Patentanspruch 9 keine unzulässige Erweiterung des Schutzbereichs des erteilten Patents i. S. d. Art. 11 § 6 Abs. 1 Nr. 4 IntPatÜG; Art. 138 Abs. 1 Buchst. d EPÜ dar (vgl. BGH GRUR 2005, 145, 146 - Elektronisches Modul).
  • BGH, 02.03.1999 - X ZR 85/96

    Spannschraube

    Auszug aus BPatG, 10.07.2007 - 3 Ni 38/05
    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der Patentanspruch nicht wörtlich in philologischer Betrachtung, sondern seinem technischen Sinn nach aufzufassen ist, das heißt der Erfindungsgedanke muss unter Ermittlung von Aufgabe und Lösung, wie sie sich im Patent ergeben, bestimmt werden (BGH Mitt. 1999, 304, 307 - Spannschraube), wobei Begriffe so zu deuten sind, wie sie der angesprochene Fachmann nach dem Gesamtinhalt der Patentschrift unter Berücksichtigung der in ihr objektiv offenbarten Lösung bei unbefangener Erfassung der im Anspruch umschriebenen Lehre zum technischen Handeln versteht (GRUR 2001, 232, 233 - Brieflocher m. w. H.).
  • BGH, 17.01.1995 - X ZB 15/93

    "Elektrische Steckverbindung"; Maßgeblichkeit der Kenntnisse eines Fachmanns

    Auszug aus BPatG, 10.07.2007 - 3 Ni 38/05
    Insoweit spricht bereits viel dafür, dass entgegen der Auffassung der Patentinhaberin für den hier im Prioritätszeitpunkt des Streitpatents angesprochenen Fachmann die Verwendung einer derartigen Keramikmischung aus K7 impliziert offenbart, dh von ihm als selbstverständlich erkannt und in Gedanken mitgelesen wurde (vgl. BGH GRUR 1995, 330 - Elektrische Steckverbindung).
  • BGH, 07.11.2000 - X ZR 145/98

    Brieflocher; Deutung von Begriffen in einer Patentschrift

    Auszug aus BPatG, 10.07.2007 - 3 Ni 38/05
    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der Patentanspruch nicht wörtlich in philologischer Betrachtung, sondern seinem technischen Sinn nach aufzufassen ist, das heißt der Erfindungsgedanke muss unter Ermittlung von Aufgabe und Lösung, wie sie sich im Patent ergeben, bestimmt werden (BGH Mitt. 1999, 304, 307 - Spannschraube), wobei Begriffe so zu deuten sind, wie sie der angesprochene Fachmann nach dem Gesamtinhalt der Patentschrift unter Berücksichtigung der in ihr objektiv offenbarten Lösung bei unbefangener Erfassung der im Anspruch umschriebenen Lehre zum technischen Handeln versteht (GRUR 2001, 232, 233 - Brieflocher m. w. H.).
  • BGH, 05.07.2005 - X ZR 30/02

    "Einkaufswagen II"; Nichtigkeit eines Patents wegen Erteilung über den Inhalt der

    Auszug aus BPatG, 10.07.2007 - 3 Ni 38/05
    Hierbei kommt den mit der Anmeldung ursprünglich formulierten Patentansprüchen keine eine weitergehende Offenbarung in der Beschreibung einschränkende Bedeutung zu (vgl. BGH GRUR 2005, 1023, 1024 - Einkaufswagen II).
  • BGH, 25.10.2005 - X ZR 136/03

    Baumscheibenabdeckung

    Auszug aus BPatG, 10.07.2007 - 3 Ni 38/05
    Patentansprüche sind deshalb immer im Zusammenhang mit der Beschreibung zu lesen (vgl. Scharen in Benkard PatG 10. Aufl., § 14 Rn. 22), wobei auch der Gesamtzusammenhang nicht aus dem Auge verloren werden darf, da Feststellungen zum Inhalt einzelner Merkmale stets nur dazu dienen, schrittweise den allein maßgeblichen Wortsinn des Patentanspruchs als einer Einheit zu ermitteln (BGH GRUR 2006, 311, 312 - Baumscheibenabdeckung m. w. H.).
  • BGH, 05.10.2000 - X ZR 184/98

    Zeittelegramm; Nichtigerklärung eines Patents bei gegenüber der Anmeldung engerer

    Auszug aus BPatG, 10.07.2007 - 3 Ni 38/05
    Entscheidend ist, ob die ursprüngliche Offenbarung in ihrer Gesamtheit das in dem geänderten Patentanspruch niedergelegte Schutzbegehren umfasst, ob also der Fachmann aufgrund des Offenbarungsgehalts der ursprünglichen Unterlagen erkennen konnte, dass die die beanspruchte Lehre zum technischen Handeln von dem mit der Anmeldung verfolgten Schutzbegehren umfasst sein soll (vgl. BGH GRUR 2001, 140, 141 - Zeittelegramm).
  • BGH, 19.06.2001 - X ZR 159/98

    "zipfelfreies Stahlband"; Umfang des Patentschutzes bei Kennzeichnung des

    Auszug aus BPatG, 10.07.2007 - 3 Ni 38/05
    Welche Eigenschaften das sind, ist durch Auslegung des Patentanspruchs zu ermitteln, wobei maßgebend ist, wie der angesprochene Fachmann die Angaben zum Herstellungsweg versteht und welche Schlussfolgerungen er hieraus für die erfindungsgemäße Beschaffenheit der auf diesem Wege herstellbaren Sache zieht (BGH GRUR 2001, 1129, 1133 - zipfelfreies Stahlband).
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